Ibrâhîm Ibn Maisara (r) berichtete:
>> Allâhs Gesandter hat gesagt:
"Wer jemandem Ehre erweist, der Neuerungen (in die islâmische Glaubenslehre) einführt, hat (damit) zur Zerstörung des Islâm beigetragen." <<
(Mischkât)
Ibrâhîm Ibn Maisara (r) berichtete:
>> Allâhs Gesandter hat gesagt:
"Wer jemandem Ehre erweist, der Neuerungen (in die islâmische Glaubenslehre) einführt, hat (damit) zur Zerstörung des Islâm beigetragen." <<
(Mischkât)
`Alî (r) berichtete:
>> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt:
"Hüte dich vor dem Hilferuf dessen, dem Unrecht getan wurde, wenn er Allâh, den Erhabenen, um sein Recht ersucht, denn Allâh verwehrt keinem, der einen Anspruch hat, sein Recht." <<
(Mischkât)
Agharr Al-Muzanî (r) berichtete, das der Gesandte Allâhs (s) gesagt hat:
"Es kommt vor, dass mein Herz der Erinnerung an Allâh achtlos wird, so bitte ich Allâh um Vergebung hundertmal am Tag."
(Muslim)
Abû Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) gesagt hat:
"Allâh – erhaben ist Er – billigt von euch dreierlei und verabscheut von euch dreierlei:
1) Er billigt, dass ihr Ihm dient,
und 2) Ihm nichts zur Seite setzt,
3) dass ihr euch allesamt am Seile Allâhs festhaltet und nicht spaltet;
und Er verabscheut von euch 1) die Verbreitung von Gerüchten,
2) das lange Hin- und Herreden und die sinnlose Fragerei
und 3) das Verschwenden von Geld."
(Muslim)
Anas (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) verboten hat, dass man Tiere verhungern lässt.
(Bukhârî und Muslim)
`Â’ischa (r) berichtete:
>> Ich sah den Propheten (s) auf dem Sterbebett.
Er hatte einen Becher Wasser bei sich. Wiederholt tat er seine Hand in den Becher, befeuchtete sein Gesicht mit dem Wasser und sagte:
"O Allâh! Hilf uns gegen die Abgründe und die Pein des Todes."*
*im Original: ALLÂHumma a`innâ `alâ ghamarât-il-mawt wa sakarât-il-mawt
(Tirmîdhî)
Sahl Ibn Sa`d (r) berichtete:
>> Der Gesandte Allâhs (s) hat gesagt:
"Wer sich bei mir für das, was zwischen seinen Kiefern und das, was zwischen seinen Oberschenkeln ist, bürgt, dem garantiere ich das Paradies." <<
(Bukhârî und Muslim)
Abû Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) gesagt hat:
"Dem Muslim ist es nicht erlaubt, seinen Glaubensbruder länger als drei Nächte lang zu meiden. Wer dies tut und währenddessen stirbt, kommt in die Hölle."
(Bukhârî, Muslim, Abû Dâwûd)
Mu`âwiya (r) berichtet, dass er den Gesandten Allâhs (s) sagen hörte:
"Wenn du nur die Schwächen der Muslime zu erforschen pflegst, treibst du sie dadurch – oder er habe gesagt "beinah" – in die Verdorbenheit."
(Abû Dâwûd)
Ibn `Umar (r) berichtete:
>> Der Prophet (s) hat gesagt:
"Nur zwei darf man beneiden:
einen, dem Allâh (aus Seiner Huld) den Qur’ân geschenkt hat, so rezitiert er ihn betend Tag und Nacht,
und einen, dem Allâh Vermögen geschenkt hat, so spendet er dies Tag und Nacht." <<
(Bukhârî und Muslim)
Allâhs Gesandter (s) bestimmte, dass beide Prozeßgegner vor dem Richter anwesend sein müssen.
(Abdullâh Ibn Zubair; Ibn Hanbal, Abu Dâwûd)
Der Prophet hat gesagt:
"Keiner, dem Allâh eine Herde anvertraut und der sie dann nicht mit seinem guten Rat umgibt und es gut mit ihr meint, wird je den Duft des Paradieses riechen."
(Mâqil; Bukhârî)
Abû Ishâq (r) berichtete:
>> Allâhs Gesandter hat gesagt:
"So wie ihr seid, so werden eure Führer sein." <<
(Mischkât)
Ibn `Umar (r) berichtete:
>> Der Gesandte Allâhs (s) hat gesagt:
"Das Gleichnis dessen, der den Qur’ân kennt, ist wie einer, der gefesselte Kamele aufbewahrt; pflegt und bewacht er sie, so bleiben sie bei ihm. Lässt er sie alleine, so verschwinden sie." <<
(Bukhârî und Muslim)