Urs Ibn Amîra al-Kindî (r) berichtete: >> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: „Wer eine Schandtat auf der Welt bezeugt und daraufhin dagegen Stellung bezieht, ist von ihr freigesprochen. Wer jedoch diese Schantat Schandtat nicht gesehen, nur gehört hat und darüber erfreut ist, ist so, als er hätte er dran teilgenommen.“ (Abû Dâwûd)