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Deutschsprachige Hadithe des Propheten Muhammad (s)

715

muslimehelfen 2. März 2003

Abû Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Mit drei Personen wird Allâh am Tag des Gerichts weder sprechen noch ihre Rechtfertigung annehmen, und Er wird sie nicht anschauen und ihre Strafe wird schmerzlich sein:
1) ein alter Mann, der Ehebruch begeht,
2) ein König, der lügt, und
3) ein Bedürftiger, der hochmütig ist."

(Muslim)

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714

muslimehelfen 1. März 2003

Sahl Ibn Hunaif (r) berichtet, dass der Prophet (s) sagte:
"Derjenige, der Allâh aufrichtig um Märtyrertum bittet, wird von Ihm in den Stand eines Märtyrers erhoben, auch wenn er in seinem Bett stirbt."

(Muslim)

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713

muslimehelfen 28. Februar 2003

Abû Mûsâ Abdullâh Ibn Al-Asch`arî (r) berichtet, dass der Prophet (s) sagte:
"Allâh reicht Seine Hand nachts, damit der Sünder des Tages bereue, und Er reicht Seine Hand tagsüber, damit der Sünder der Nacht bereue, solange, bis die Sonne im Westen aufgehen wird*."

(Muslim)

* d.h.: bis zum Jüngsten Tage

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712

muslimehelfen 27. Februar 2003

Abû Huraira (r) berichtet, dass Allâhs Gesandter (s) gesagt hat:
>> Allâh, der Erhabene spricht:
"Es gibt keine andere Belohnung von Mir für Meinen gläubigen Diener, wenn ich seinen besten Freund von den Bewohnern dieser Welt zu Mir genommen habe und er dies mit Geduld trägt, als das Paradies." <<

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711

muslimehelfen 26. Februar 2003

Abû Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Allâh wird die Reue des Bereuenden annehmen, solange die Sonne nicht im Westen aufgegangen ist."

(Muslim)

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710

muslimehelfen 25. Februar 2003

Abdullâh Ibn Amr Ibn Al-Âs (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte:
"Muslim ist derjenige, der keinen Muslim verletzt, weder mit seiner Zunge noch mit seiner Hand, und Muhâjir* ist derjenige, der sich von dem, was Allâh verboten hat, fernhält."

(Bukhârî und Muslim)

* Muhâjirûn (arab.: "Auswanderer") werden die mekkanischen Muslime genannt, die aufgrund der Verfolgung in ihrer Heimatstadt zur Auswanderung gezwungen waren.

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709

muslimehelfen 24. Februar 2003

Abdullâh Ibn Amr Ibn Al-Âs (r) berichtet, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Gewiss werden die Gerechten vor Allâh auf Thronen von Licht sitzen:
Es sind diejenigen, die gerecht entscheiden und Gerechtigkeit üben in den Angelegenheiten ihrer Familie und in den Angelegenheiten, für die sie Verantwortung tragen."

(Muslim)

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708

muslimehelfen 23. Februar 2003

Abû Barza Nadala Ibn Ubaid al-Aslamî (r) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Ein Diener Allâhs wird am Tage des Gerichts so lange stehen bleiben, bis er über sein Leben befragt wird, wie er es verbrachte, und über sein Wissen, wie er es anwandte, und über sein Vermögen, woher er es erwarb und wofür er er es ausgab, und über seinen Körper, wozu er ihn nutzte."

(Tirmîdhî)

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707

muslimehelfen 22. Februar 2003

Jâbir (r) berichtet, dass der Prophet (s) gesagt hat:
"Jeder wird (am Tage des Gerichts) in der Verfassung auferstehen, in der er starb."

(Muslim)

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706

muslimehelfen 21. Februar 2003

Abû Sufyân Sakhr Ibn Harb (r) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Bedrängt niemanden mit Betteln. Bei Allâh, wenn einer von euch mich um etwas bittet und ich gebe es ihm mit Widerwillen, so steckt kein Segen darin."

(Muslim)

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705

muslimehelfen 20. Februar 2003

Abû Dharr (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte:
>> Allâh, der Allmächtige und Erhabene, sagt:
"Wer eine gute Tat vollbringt, wird zehnfach oder noch mehr belohnt, und wer eine böse Tat begeht, wird nur für eine Sünde bestraft oder es wird ihm vergeben.
Und wer Mir nur um eine Armeslänge entgegenkommt, dem komme Ich um zwei Armeslängen entgegen;
und wenn jemand zu Mir geht, dem werde Ich entgegenlaufen;
und wer Mich trifft mit der ganzen Welt voller Sünden, dem werde Ich, vorausgesetzt, dass er Mir niemanden beigesellt hat, mit einer gleichen Menge an Vergebung begegnen." <<

(Muslim)

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704

muslimehelfen 19. Februar 2003

Abû Huraira (r) sagte:
>> Ich hörte den Gesandten Allâhs (s) sagen:
"Verdammt ist die diesseitige Welt und alles Vergängliche, ausser dem Gedenken an Allâh, den Erhabenen, wer Ihm beisteht und dem Wissenden und dem nach Wissen Strebenden." <<

(Tirmîdhî)

Dies ist ein guter Hadîth (hasan).

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703

muslimehelfen 18. Februar 2003

Abû Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Wer eine Versammlung verlässt, ohne Allâhs zu gedenken, ist wie einer, der die Ecke eines Esels verlässt, und es wird ihm Kummer und Jammern verursachen."

(Abû Dâwûd)

Dieser Hadîth ist zuverlässig überliefert (isnâd sahîh).

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702

muslimehelfen 17. Februar 2003

Ya`îsch Ibn Tikhfa al-Ghifârî (r) berichtet, dass sein Vater (r) ihm folgendes erzählte:
"Als ich einmal in der Moschee auf meinem Bauch lag, kam ein Mann, bewegte mich mit seinem Fuss (damit ich aufwache) und sagte:
"Diese Art, sich hinzulegen, verabscheut Allâh!"
Als ich zu ihm aufschaute, bemerkte ich, dass es der Gesandte Allâhs (s) war."

(Abû Dâwûd)

Dieser Hadîth ist zuverlässig überliefert (isnâd sahîh).

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701

muslimehelfen 16. Februar 2003

Abû Ayyûb Khâlid Ibn Zayd al-Ansârî (r) berichtet, dass ein Mann fragte:
"Oh Gesandter Allâhs! Nenne mir eine Tat, die mich zum Paradies führen und vom Höllenfeuer fernhalten wird."
Er antwortete:
"Diene Allâh und geselle Ihm nichts bei, verrichte das Gebet, zahle die Zakât und pfege die Verwandtschaftsbande."

(Bukhârî und Muslim)

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