Abu Khirash (ra) berichtet, daß der Gesandte Allahs (s) sagte: „Derjenige, der mit seinem Bruder ein Jahr in Zwietracht bleibt, ist so, als ob er das Blut seines Bruders vergossen hätte.“
(Abu Da’wud) Dies ist ein gesunder (sahih) Hadith.
Abu Khirash (ra) berichtet, daß der Gesandte Allahs (s) sagte: „Derjenige, der mit seinem Bruder ein Jahr in Zwietracht bleibt, ist so, als ob er das Blut seines Bruders vergossen hätte.“
(Abu Da’wud) Dies ist ein gesunder (sahih) Hadith.
Abu Huraira (ra) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer hundert mal am Tag ‚SubhanALLAHi wa bi hamdihi‘ sagt, demjenigen verfallen die Sünden, auch wenn sie soviele wie Meeresschaum sind.“
(Bukhari, Daawat: 65; Muslim, Dhikr: 28; Abu Da’wud, Tasbih: 24; Tirmidhi, Witr: 15; Ibn Ma’jah, Adab: 56)
Ibn Mas’ud (ra) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Soll ich euch nicht denjenigen nennen, dem das Feuer verwehrt ist, oder für den das Höllenfeuer verboten ist? Es ist demjenigen verwehrt, der bescheiden, sanftmütig und freundlich ist.“
Adi ibn Hatim (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Schützt euch vor dem Feuer der Hölle, auch wenn es nur mit einer halben Dattel (als Almosen) ist; und wer nicht einmal das findet, sollte wenigstens ein gutes Wort sprechen.“
(Bukhari und Muslim)
Anas ibn Malik (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
„Drei begleiten den Gestorbenen zum Grab, seine Angehörigen, sein Vermögen und seine Taten. Zwei davon, nämlich die Angehörigen und sein Vermögen verlassen ihn. Das Dritte, sein Verdienst, bleibt bei ihm.“
(Bukhari und Muslim)
`Alî Ibn Tâlib (r) berichtete:
>> Das Witr-Gebet ist nicht obligatorisch wie das Pflichtgebet, aber Allâhs Gesandter hat es immer vollzogen und gesagt:
"Allâh ist witr* und er liebt das Witr, also verrichtet das Witr-Gebet, ihr Leute des Qur’ân!" <<
* witr (arab.) : eins, ungerade Zahl
(Abû Dâwûd, Tirmîdhî)
Abû Sa`îd al-Kudrî (r) berichtete:
>> Der Prophet (s) hat gesagt:
"Ihr sollt das Witr-Gebet vor dem Morgenanbruch verrichten." <<
(Muslim)
Abû Burda Ibn Abî Mûsâ al-Asch`arî (r) berichtete, dass `Abdullâh Ibn `Umar (r) ihn fragte, ob er seinen Vater Abû Mûsâ (r) etwas vom Propheten (s) bezüglich der Erfüllungszeit* am Freitagsgebet berichten hörte. Abû Burda (r) antwortete:
"Ja, er sagte, dass er den Gesandten Allâhs (s) sagen hörte:
‚Sie ist in der Zeit zwischen dem Sitzen des Imâms auf der Kanzel und dem Ende des Gebets.‘ "
* die Zeit, in der alle Gebete erhört werden.
(Muslim)
Abdullah ibn Mas’ud (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Nach mir werden Selbstsucht und andere Dinge, die ihr verabscheut, auftreten.“ Sie fragten: „Oh Gesandter Allahs! Was empfiehlst du denjenigen von uns, die das erleben?“ Er antwortete: „Erfüllt eure Pflichten und erbittet von Allah eure Rechte.“
(Al-Bukhari und Muslim)
Abu Musa al-Asch’ari (r) erzählte: Einst ging ich mit zwei Vettern (väterlicherseits) zum Propheten (s). Da sagte einer der beiden zu ihm (s): „Oh Gesandter Allahs! Ernenne mich zum Herrscher über einen Teil dessen, was Allah, der Allmächtige und Erhabene, deiner Obhut anvertraut hat!“ Und der andere sagte das gleiche. Da sagte er (s): „Bei Allah, gewiss betrauen wir niemals irgendjemanden mit einem Amt, der darum bittet oder gierig danach ist.“
(Al-Bukhari und Muslim)
`Abdullah berichtete:
„Wir waren zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, noch junge Männer, die nichts hatten, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu uns: „O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)!““
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5066]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „über die Menschen wird eine Zeit kommen, in der es dem einen gleichgültig sein wird, ob er seinen Erwerb aus einer erlaubten (halal) oder aus einer unerlaubten (haram) Quelle erzielte.“
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 2059]
Ibn `Umar berichtete: „Eine von `Umars Frauen pflegte das Morgengebet und das Nachtgebet mit der Gemeinschaft in der Moschee zu verrichten. Dies wurde ihr von den anderen wie folgt vorgehalten: „Warum gehst du (aus deiner Wohnung) hinaus, wo du doch weißt, dass `Umar dies nicht mag, und daß er eifersüchtig ist?“ Sie erwiderte: „Was hält ihn davon zurück, es mir zu verbieten?“ Darauf wurde ihr gesagt: „Er (`Umar) hält sich deshalb davon zurück, weil der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Verbietet den Dienerinnen Allahs nicht, dass sie in die Moscheen Allahs gehen!““
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 0900]
Jemand fragte: “Allahs Gesandter, welche (Art von) sadaqa wird mehr belohnt?” Er antwortet: “Daß du sadaqa gibst, wenn du gesund und knapp (in bezug auf deinen Unterhalt) bist, die Armut fürchtest und auf Reichtum hoffst. Warte damit nicht, bis du den Tod nahen fühlst und du dann sagst: “Dies ist für den und das für den”, wo es dann schon (fast) einem anderen gehört.” (Abu Huraira; Buchari, Muslim)
Abu Huraira (r) überliefert, dass ein Mann zum Propheten (s) kam und fragte: „Oh Gesandter Allahs, welche Sadaqa ist am wertvollsten bezüglich der Belohnung Allahs?“ Er antwortete: „Dass du gibst, während du dich guter Gesundheit erfreust, trotz der Habsucht und des Verlangens nach Reichtum, und wenn du dies rechtzeitig tust, ohne es zu verschieben bis du im Schatten des Todes bist, um dann zu sagen: ‚Dem Soundso dieses und dem Soundso jenes, und derjenige bekommt dies und jenes …“‚
(Al-Bukhari und Muslim)