Abu Hurayra (r) berichtete, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:
"Wer das falsche Wort* und dessen tatkräftige Durchsetzung nicht unterlässt, von dem verlangt Allah nicht, dass er auf sein Essen und Trinken verzichtet."

* Das falsche Wort umfasst sowohl das Wort als auch die Handlung wie das falsche Zeugnis, die Heuchelei, die falsche Beschuldigung an Menschen und die üble Nachrede.

(Bukhari, Hadith Nr. 1903)


aus: Auszüge aus dem Sahih Al-Buharyy, 8. verbesserte Auflage
aus dem Arabischen übertragen von Muhammad Ibn Rassoul
erschienen in Islamische Bibliothek, Köln,1996
ISBN 3-8217-0112-9