Ibn `Umar (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Jeder Muslim, der etwas zu vererben hat, soll keine zwei Nächte verstreichen lassen ohne dass er sein Testament verfasst hat."

(Bukhari und Muslim)

Die zitierte Fassung stammt von Bukhari. Die Version bei Muslim spricht von drei Nächten.
Und Ibn `Umar (r) sagte: "Seit ich den Gesandten Allahs (s) dies sagen hörte, ließ ich keine Nacht verstreichen, ohne dass ich mein Testament verfasst hätte."


aus: RIYAD-us-SALIHIN – Gärten der Tugendhaften, München 1996, Band 1… S. 139
Zusammngestellt von Imam an-Nawawi
auf Deutsch erschienen im Dar-us-Salam / SKD Bavaria