Nach Ibn `Abbâs (r) sagte der Gesandte Allahs (s):
"Wenn man den Menschen immer gäbe, worauf sie Anspruch erheben, so würden die Leute die Besitztümer der anderen und ihr Blut fordern. Aber das Erbringen der Beweislast obliegt dem Kläger, und der Eid dem, der die (Forderung) leugnet."

(Baihâqî)


Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 94 2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul