`Uthmân Ibn `Affân, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, daß der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte:
"Es werden jedem Muslim, der – bei Fälligkeit eines Pflichtgebets – die Gebetswaschung gründlich unternimmt und das Gebet dann demütig und vortrefflich verrichtet, seine vergangenen Sünden vergeben, solange es um kleine Sünden geht. Dies gilt zu jeder Zeit."

(Muslim)