Abu Darr (r) berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte:
„Niemals wird einer einen anderen einer frevelhaften Tat oder des Unglaubens bezichtigen, ohne dass dies ihn selbst treffen wird, solange sein Gefährte in Wirklichkeit nicht so ist.“

(Bukhâri)

aus: Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 89
2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul