1530

Abu Huraira (r) erzählte, dass der Prophet (s) sagte:
“Jedem, der die Mängel eines anderen in dieser Welt verdeckt, werden von Allah am  Tage des Gerichts seine Mängel verdeckt werden.”

(Muslim)

aus: RIYAD-us-SALIHIN – Gärten der Tugendhaften, München 1996, Band 1… S. 117
Zusammngestellt von Imam an-Nawawi
auf Deutsch erschienen im Dar-us-Salam / SKD Bavaria

5 Antworten zu “1530”

  1. wafa sagt:

    salam ,

    diese hadith habe ich leider nicht verstanden.
    kann sie jemand bitte erklären?
    maasalama

  2. Delight sagt:

    Wa allaikum sallam,

    Ich denke die Bedeutung ist folgende:

    Wenn jemand, der beispielsweise einen anderen Muslim bei etwas beschähmendhaften erwischt, ihn aber nicht verrät oder jedem davon erzählt. Dann hat er in diesem Moment seine Mängel verdeckt. Auch schlechte Angewohnheiten oder Eigenschaften eines Bruders oder einer Schwester, die man selber zwar kennt, aber sie nicht sofort anderen Leuten auf die Nase bindet, könnte damit gemeint sein.

    Wir sind alle Menschen und nicht perfekt. Jeder von uns hat oder tut etwas, von dem er weiß, dass er davon ablassen sollte und wir wünschen nicht, dass irgendjemand davon erfährt. Wir strengen uns an und erbitten Allah (swt) um Stärke, damit wir von unseren Lastern abkehren, isA.

    Wenn wir also einen Mangel bei unseren Geschwistern bemerken oder entdecken sollten, wäre es angebracht den anderen nichts davon zu erzählen oder ihn nicht schlecht zu machen. Ih also zu decken… damit Allah(swt) isA am Tage des Jüngsten Gerichts, wo alle Taten öffentlich gemacht werden, auch isA unsere Mängel verdeckt.

    Wie heißt es so schön, der beste Muslim ist derjenige von dessen Zunge man sicher ist…

    wassallam

  3. diin sagt:

    Alaikum salam
    Wenn man die mängel eines menschen keinem weiter erzählt
    so wird Allah am jüngsten gericht deine Sünden verdecken.
    doch wenn du dies machst,dann wird Allah dir deine Mängel vor allen leuten zeigen…

    Ich hoffe du hast es verstanden
    salamu alaikum

  4. Delight sagt:

    Wa Allahu allam

  5. Kay Marschalkowski sagt:

    Aleikumu as salam,

    zusätzlich zu den oben geposteten Kommentaren ist jedoch hinzuzufügen, dass es sich bei den angesprochenen persönlichen Mängeln um Schwächen handelt, durch die anderen Personen, d.h. der Gemein- bzw. Gesellschaft kein Schaden entsteht. Damit ist also vornehmlich nur die handelnde Person selbst gemeint, deren Schwächen nicht öffentlich gemacht werden sollen, um sie nicht bloß zu stellen.
    Sollte es sich aber um strafbare Delikte (Gesetzesbrüche im weitesten Sinne) handeln, die der Gesellschaft oder einzelnen Personen Schaden zu fügen, muss diese Person davon abgehalten und zur Rechenschaft gezogen / notfalls sogar bestraft werden, um diesen Schaden abzuwenden.
    Dies bezüglich gibt es wiederum Hadithe, die auch dieses Thema behandeln.

    Salam,
    Kay

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