Abû Huraira (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) sagte:
"Wer seinem Bruder Unrecht, hinsichtlich der Verletzung seiner Ehre oder sonst irgendetwas zugefügt hat, der soll schon heute für eine Wiedergutmachung sorgen, ehe der Tag kommt, an dem diese durch (Wiedergutmachung mit) Dinâr und Dirham* nicht mehr möglich sein wird; und an den von seinen guten Taten soviel abgeschnitten wird, wie sein Unrecht ausmacht, und wenn ihm keine guten Taten zugeschrieben worden sind, dann wird ersatzweise etwas von den Übeltaten seines Gegners genommen und (zugunsten) des anderen gelegt."

*Gold- und Silbermünze

(Bukhârî)


Von der Sunna des Propheten, Köln 1994, S. 129
2. Auflage, aus dem Arabischen von M. Ibn Rassoul