Abû Umâma Iyâs Ibn Tha`laba al-Hârithî (r) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (s) gesagt hat:
>> “Wer sich das Recht eines Muslims durch seinen Eid aneignet, dem hat Allâh die Hölle vorgeschrieben und das Paradies verboten.”
Da fragte ein Mann:
“Auch wenn es eine geringfügige Sache wäre, o Gesandter Allâhs?”
Er sagte:
“Sogar wenn es ein Hölzchen Arâk* wäre.” <<
* die Wurzeln und die Zweige des Arâk-Strauches (Salvadore persica) sind im Islâm für das Reinigen und Polieren der Zähne bekannt.
(Muslim)
aus: RIYAD-us-SALIHIN – Gärten der Tugendhaften, München 2002, Band 2… S. 592
Zusammengestellt von Imam an-Nawawi
auf Deutsch erschienen im SKD Bavaria
asalamuh alaikum
selamoaleikum geschwister,
wie ist das gemeint,wenn sich jemand damit er sein recht bekommt sich denn eid des anderen aneignet .und wenn er sich das aneignet ist ihm die hölle vorgeschrieben.
bitte kann mir jemand diese hadith erklären
ein beispiel geben damit ich es verstehe
wa aleikum salam ismael